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26 Okt. 2025

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Wie man Immobilien in der Ukraine im Ausland vererbt?

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Wie man Immobilien in der Ukraine im Ausland vererbt?

Ukrainer, die im Ausland leben, können Immobilien in der Ukraine vererben, ohne persönlich erscheinen zu müssen. Erfahren Sie mehr über das Verfahren zur Beglaubigung von Testamenten bei Konsulatsbüros und ausländischen Notaren

Rechtliche Unterstützung für Ukrainer in der Ukraine und im Ausland
Rechtliche Unterstützung für Ukrainer in der Ukraine und im Ausland
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Der bewaffnete Angriff Russlands hat Millionen Ukrainer zur Flucht gezwungen. Im Ausland stehen viele vor der Frage, wie sie ihre in der Ukraine verbliebenen Immobilien veräußern können. Es ist möglich, Immobilien zu vererben, ohne das Land zu verlassen. Wie das geht, erklären wir in diesem Artikel.


Der Algorithmus zur Wiederherstellung verlorener Immobiliendokumente finden Sie in diesem Artikel.




Wie erbt man Immobilien im Ausland?


Ukrainer können eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück oder andere Immobilien vererben, ohne in die Heimat zurückzukehren. Dazu müssen Sie das Testament bei einem ukrainischen Konsulat beglaubigen lassen oder sich an einen ausländischen Notar mit entsprechender Befugnis wenden.


Beglaubigung eines Testaments in ukrainischen Konsulaten


Testamente werden von ukrainischen Konsulaten nach ukrainischem Recht beglaubigt. Nach Angaben des ukrainischen Justizministeriums werden konsularische Handlungen durch die Verordnung über das Verfahren zur Durchführung notarieller Handlungen in diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Ukraine geregelt.

Im Ausland errichtete Testamente, die sich auf Immobilien in der Ukraine beziehen, werden im Erbschaftsregister eingetragen.




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Eintragung von Testamenten in das Erbschaftsregister


Das ukrainische Außenministerium trägt Daten zu von ukrainischen Konsulaten beglaubigten Testamenten, deren Änderungen und deren Widerruf in das Erbschaftsregister ein. Dies erfolgt über das elektronische System der Exekutivbehörden.

Der Erblasser kann einen Antrag auf staatliche Registrierung von von ukrainischen Konsulaten beglaubigten Testamenten beim Standesbeamten (einem privaten Notar, einem staatlichen Notariat oder einem staatlichen Notariatsarchiv) stellen. Hierzu ist die Vorlage eines Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokuments erforderlich.


Beglaubigung eines Testaments durch ausländische Notare


Im Ausland lebende Ukrainer können ihr Testament von ausländischen Notaren oder hierzu befugten Stellen beglaubigen lassen. Das Testament wird nach dem Recht des Wohnsitzlandes erstellt.

Die Möglichkeit, ein Testament zu errichten und zu widerrufen, sowie die Form des Testaments richten sich nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments oder zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte. Testamente können nach dem Willen des Erblassers im Erbschaftsregister der Ukraine eingetragen werden.

Die Daten im Ausland eingetragener Testamente werden vom ukrainischen Justizministerium in das Erbschaftsregister eingetragen.


Wer kann ein Testament errichten?


Jede volljährige, geschäftsfähige Person in der Ukraine kann ein Testament errichten. Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht gerichtlich für geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig erklärt wurden, sind dazu berechtigt. Diese Voraussetzungen sind im ukrainischen Zivilgesetzbuch festgelegt.

Ein Testament muss schriftlich verfasst werden, Datum und Ort der Errichtung angeben und vom Erblasser unterzeichnet werden. Ist eine Person aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage, das Dokument selbst zu unterzeichnen, kann dies eine andere Person tun – jedoch nur in Anwesenheit eines Notars oder einer bevollmächtigten Person.


Welche Dokumente werden für die Erstellung eines Testaments benötigt?


Für die Erstellung eines Testaments in der Ukraine benötigen Sie in der Regel:

- Reisepass oder anderes Ausweisdokument.

- Identifikationsnummer (falls erforderlich).

- Informationen über die Personen, denen das Vermögen vermacht wird.


Wichtig! Das Vorhandensein von Immobiliendokumenten ist keine Voraussetzung für die Erstellung eines Testaments, erleichtert aber den späteren Prozess.

Somit kann jeder volljährige, geschäftsfähige Bürger der Ukraine ein Testament errichten – sowohl im Inland als auch im Ausland unter Beachtung der Formvorschriften.


Wie kann ein Testament geändert oder aufgehoben werden?


Die ukrainische Gesetzgebung erlaubt es dem Erblasser, ein Testament jederzeit zu ändern oder aufzuheben, sofern er geschäftsfähig bleibt. Dies kann durch die Errichtung eines neuen Testaments oder die Einreichung eines Antrags auf Aufhebung des alten Testaments erfolgen.

Ein neues Testament hebt das alte automatisch auf, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird. Wichtig ist, dass jede Änderung von einem Notar oder Konsulat beglaubigt und gegebenenfalls in das Erbschaftsregister eingetragen wird.

Wird ein Testament für ungültig erklärt (z. B. aufgrund eines Formverstoßes oder der Geschäftsunfähigkeit der Person zum Zeitpunkt der Errichtung), erfolgt die Vermögensverteilung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall werden die Erben gemäß den im ukrainischen Zivilgesetzbuch vorgesehenen Verfahren bestimmt.

Die Änderung oder Aufhebung eines Testaments ist ein völlig normales und legales Verfahren, insbesondere wenn sich die Lebensumstände ändern. Daher ist es wichtig, mit dem Notar oder der konsularischen Vertretung, die das Dokument beglaubigt hat, in Kontakt zu bleiben.


Was passiert nach dem Tod des Erblassers?


Nach dem Tod des Testamentserrichters wird die Erbschaft eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt haben die Erben sechs Monate Zeit, einen Antrag auf Annahme der Erbschaft zu stellen. Diese Frist ist allgemein und im ukrainischen Zivilgesetzbuch festgelegt.

Das Testament ist das Hauptdokument, auf dessen Grundlage der Notar die Erben bestimmt und eine Erbberechtigungsbescheinigung ausstellt. Ist das Testament im Erbschaftsregister eingetragen, kann der Notar dessen Existenz und Gültigkeit schnell überprüfen.

Falls ein Testament fehlt oder für ungültig erklärt wird, erfolgt die Erbschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – in der Reihenfolge der Priorität: zuerst die Erben erster Ordnung (Kinder, Ehepartner, Eltern), dann die Erben zweiter Ordnung usw.

Wohnen die Erben außerhalb der Ukraine, können sie sich an das ukrainische Konsulat oder den Notar an ihrem Wohnort wenden, um die Dokumente zur Erbschaftsannahme zu erstellen. Alle Schritte im Zusammenhang mit der Umschreibung des Eigentums werden künftig von einem ukrainischen Notar oder Treuhänder durchgeführt.

So können die Erben auch im Ausland ihre Erbrechte gemäß den gesetzlich festgelegten Verfahren uneingeschränkt ausüben.


Die Abwicklung einer Erbschaft im Ausland ist möglich und machbar, wenn Sie wissen, wie Sie vorgehen und welche Dokumente Sie vorbereiten müssen. Lesen Sie hier, was dafür erforderlich ist.


Wenn Sie vorübergehend im Ausland wohnen und Immobilien in der Ukraine vererben möchten, können Sie dies tun, ohne nach Hause reisen zu müssen. Informationen zu den Regeln für die Beschaffung, Einreichung und den Erhalt der benötigten Dokumente erhalten Sie auf dem Portal „Visit Ukraine“. Für Rechtsberatung folgen Sie diesem Link und wählen Sie den entsprechenden Service.




Wir erinnern Sie daran! Der Immobilienmarkt für Ukrainer im Ausland verändert sich rasant. Wir haben Ihnen bereits erklärt, in welchen Ländern Ukrainer im Jahr 2025 Immobilien kaufen und welche Faktoren die Wahl der Immobilie beeinflussen.


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Häufig
gestellte Fragen
Kann man im Ausland online ein Testament erstellen?
Nein, in der Ukraine kann ein Testament nicht vollständig online erstellt werden. Das Dokument muss persönlich beglaubigt werden – entweder in einem ukrainischen Konsulat im Ausland oder durch einen Notar mit entsprechender Befugnis vor Ort. Sie können den Testamentstext jedoch auch im Voraus vorbereiten und ihn mit einem Anwalt abstimmen.
Was tun bei Verlust oder Beschädigung des Testaments?
Kann ein Testament gemeinschaftlich verfasst werden – von Ehegatten?

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