Kündigung eines Arbeitsvertrags: wie man in Polen von einem Job zurücktritt
- Wie kann man die Verträge „Umowa o dzieło” und „Umowa zlecenia” kündigen?
- Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen
- Kündigung auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers
- Wie kann man einen Arbeitsvertrag (Umowa o pracę) kündigen?
- Wer kann ohne Vorankündigung entlassen werden?
- Wer darf in Polen nicht entlassen werden?
- Gibt es in Polen ein Arbeitsbuch?
- Was ist nach der Entlassung zu tun?
- Was ist bei der Kündigung zu beachten?
Viele Ukrainer haben in Polen Arbeit gefunden, aber nicht alle wissen, wie man die Arbeitsverhältnisse im Hoheitsgebiet eines anderen Landes ordnungsgemäß beendet. Erfahren Sie, wie Sie eine Kündigung in Polen richtig einreichen.
Jeder Arbeitnehmer beendet früher oder später sein Arbeitsverhältnis. Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen, um negative Folgen bei der Kündigung zu vermeiden, und im Ausland ist das Verständnis des Arbeitsrechts von großer Bedeutung.
Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Polen vorbereitet.
Wie kann man die Verträge „Umowa o dzieło” und „Umowa zlecenia” kündigen?
Zivilrechtliche Verträge werden durch das polnische Zivilgesetzbuch geregelt, daher unterscheidet sich das Verfahren zu ihrer Kündigung von dem eines klassischen Arbeitsvertrags. Wenn der Arbeitgeber in dem Dokument die Kündigungsbedingungen angegeben hat, müssen die Parteien diese einhalten.
Solche Verträge können gekündigt werden:
– Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien. Die häufigste Variante ist der Abschluss einer kurzen schriftlichen Vereinbarung mit Angabe des Datums der Beendigung der Zusammenarbeit.
– Einseitig. Wenn dies durch die Vertragsbedingungen erlaubt ist oder im Falle einer wesentlichen Verletzung der Verpflichtungen.
Das Gesetz legt keine feste Kündigungsfrist fest, aber es ist ratsam, diese bei Vertragsabschluss festzulegen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen
„Umowa o dzieło” und „Umowa zlecenia” können im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden. Dazu wird ein Dokument erstellt, in dem das Datum der Beendigung des Vertragsverhältnisses, mögliche Entschädigungen und die Abrechnungsmodalitäten festgelegt werden. Gegenseitige Ansprüche nach Unterzeichnung eines solchen Dokuments werden nicht berücksichtigt.
Eine ähnliche Praxis gilt auch für Arbeitsverträge (Umowa o pracę): Eine Kündigung za porozumieniem stron gilt als die bequemste Variante, da das Datum der Kündigung individuell vereinbart wird, ohne dass eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Diese Option wird häufig von Arbeitnehmern gewählt, die bereits ein neues Stellenangebot haben.
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Kündigung auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers
In Polen ist sowohl eine Kündigung auf eigenen Wunsch als auch auf Initiative des Arbeitgebers möglich.
Die schriftliche Form der Mitteilung ist obligatorisch. In der Erklärung müssen das Datum der Einreichung und das gewünschte Datum der Vertragsbeendigung eindeutig angegeben werden. Sie kann persönlich übergeben oder per Post mit Empfangsbestätigung verschickt werden.
Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab:
– bis zu 6 Monate – 2 Wochen;
– von 6 Monaten bis zu 3 Jahren – 1 Monat;
– über 3 Jahre – 3 Monate.
Für Verträge mit Probezeit gelten kürzere Fristen – von 3 Tagen bis zu 2 Wochen, je nach Vertragsdauer.
Nach Vereinbarung der Parteien kann die Kündigungsfrist verkürzt werden.
Wenn nach der Kündigung Streitigkeiten auftreten (z. B. über Zahlungen oder den Grund für die Kündigung), können diese vor Gericht oder mit Hilfe der polnischen Arbeitsaufsichtsbehörde (Państwowa Inspekcja Pracy) beigelegt werden.
Wie kann man einen Arbeitsvertrag (Umowa o pracę) kündigen?
Dieser Vertrag wird durch das polnische Arbeitsgesetzbuch geregelt, das dem Arbeitnehmer ein Höchstmaß an Rechtsschutz garantiert.
Er kann abgeschlossen werden:
– für eine bestimmte Dauer,
– für eine unbestimmte Dauer,
– für eine Probezeit.
Nach der Entlassung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer Folgendes auszuhändigen:
– eine Gehaltsabrechnung;
– eine Entschädigung für nicht genommenen Urlaub;
– eine Bescheinigung Świadectwo pracy – das Äquivalent zum Arbeitsbuch.
Wenn der Arbeitgeber die Dokumente nicht aushändigt oder die Abrechnung nicht vornimmt, hat der Arbeitnehmer das Recht, eine Beschwerde bei der Arbeitsaufsichtsbehörde einzureichen.
Wer kann ohne Vorankündigung entlassen werden?
Ohne vorherige Ankündigung kann der Arbeitgeber den Vertrag nur in Ausnahmefällen kündigen, die gesetzlich vorgesehen sind:
– längere Abwesenheit ohne triftigen Grund;
– grobe Verletzung der Arbeitsdisziplin;
– Begehung einer Straftat während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
In einer solchen Situation hat der Arbeitnehmer das Recht, die Entscheidung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vor Gericht anzufechten.
Wer darf in Polen nicht entlassen werden?
Das polnische Arbeitsrecht legt eindeutig fest, welche Personengruppen nicht entlassen werden dürfen:
– schwangere Frauen;
– Frauen im Mutterschaftsurlaub;
– Personen im Krankenstand (bis zu 182 Tage);
– Arbeitnehmer im Vorruhestandsalter, wenn weniger als 4 Jahre bis zur Rente verbleiben und die erforderliche Betriebszugehörigkeit vorliegt.
Gibt es in Polen ein Arbeitsbuch?
In Polen gibt es ein Äquivalent zum Arbeitsbuch – Świadectwo pracy. Nach der Entlassung händigt der Arbeitgeber es am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus oder schickt es per Post.
In dem Dokument sind angegeben:
– die Position und die Dauer der Beschäftigung im Unternehmen;
– Urlaub, Krankschreibungen, Höhe des Gehalts;
– der Grund für die Entlassung.
Wenn der Arbeitnehmer einen Fehler feststellt, kann er innerhalb von 14 Tagen einen Antrag auf Berichtigung stellen. Im Falle einer Ablehnung kann er sich an die Państwowa Inspekcja Pracy (Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde) oder an ein Gericht wenden.
Was ist nach der Entlassung zu tun?
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer:
– sich beim Kreisarbeitsamt (Powiatowy Urząd Pracy) registrieren lassen;
– Arbeitslosengeld beantragen, wenn er in den letzten 18 Monaten mindestens 365 Tage gearbeitet hat;
– Umschulungsprogramme oder Programme zur Arbeitssuche in Anspruch nehmen.
Die Höhe der Zahlungen und die Dauer der Unterstützung hängen von den Gründen für die Entlassung ab – ob sie auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers erfolgte – sowie von der Dauer der Beschäftigung.
Was ist bei der Kündigung zu beachten?
Um Missverständnisse zu vermeiden:
– Bewahren Sie eine Kopie des eingereichten Antrags mit der Unterschrift des Arbeitgebers oder der Empfangsbestätigung des Briefes auf.
– Verlangen Sie am Tag der Kündigung die Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung (Świadectwo pracy).
– Vergewissern Sie sich, dass alle Abrechnungen (Urlaub, Gehalt, Prämien) korrekt durchgeführt wurden.
– Wenden Sie sich bei Verzögerungen bei der Ausstellung der Dokumente oder bei Verweigerung der Zahlungen an die Państwowa Inspekcja Pracy (Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde) oder an ein Gericht.
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