
Die Schweiz hat sich ein konkretes Ziel für die Beschäftigung von ukrainischen Flüchtlingen mit einer S-Bewilligung gesetzt: Bis Ende 2025 sollen mindestens 50 % beschäftigt sein. Erfahren Sie, welche neuen Verpflichtungen die Kantone erhalten und was das für Ukrainer bedeutet
Die Schweizer Bundesregierung hat ihre Politik zur Integration ukrainischer Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt verstärkt. Ein klares Ziel wurde gesetzt: Bis Ende 2025 sollen mindestens 50 % der Ukrainer mit einer Aufenthaltsbewilligung S eine Beschäftigung finden. Wie swissinfo.ch berichtet, wurde dieser Beschluss vom Bundesrat am 28. Mai 2025 gefasst.
Derzeit liegt die Beschäftigungsquote unter Ukrainern in der Schweiz bei etwa 38 %. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren, reicht aber noch nicht aus, um die Integration als erfolgreich zu bezeichnen. Vor allem, wenn man bedenkt, dass einige Ukrainer bereits seit mehr als drei Jahren im Land sind und eine Arbeitserlaubnis haben. Darüber hinaus wurde kürzlich bekannt, dass die Schweiz die Beschäftigungsbedingungen für Ukrainer vereinfacht hat.
Welche Ukrainer sind von der Verpflichtung zur Arbeit in der Schweiz betroffen?
Es handelt sich um Flüchtlinge, denen ein Sonderstatus S gewährt wurde. Diese Bewilligung wird Ukrainern erteilt, die aufgrund eines umfassenden Krieges gezwungen waren, das Land zu verlassen, und seit 2022 in der Schweiz angekommen sind. Der S-Status ermöglicht ihnen, sich im Land aufzuhalten, staatliche Unterstützung zu erhalten und offiziell beschäftigt zu sein.
Eine solche Bewilligung reichte jedoch nicht aus. Nicht alle Kantone sind gleich aktiv bei der Förderung der Integration. Daher hat die Regierung beschlossen, strenger vorzugehen: Bis Ende 2025 soll ein Ergebnis vorliegen, danach sollen Durchsetzungsmaßnahmen für Regionen mit Rückstand ergriffen werden.
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Neue Beschäftigungsbedingungen für Ukrainer in der Schweiz
Der Bundesrat verlangt von jedem Kanton, dass er ein durchschnittliches Beschäftigungsniveau unter ukrainischen Flüchtlingen erreicht. Wenn der Kanton bis Ende 2025 50 % nicht erreicht, muss er zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Der erste Schritt besteht in der Entwicklung eines klaren Aktionsplans mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation. Dazu können gehören:
● Schaffung spezieller Förderprogramme für Arbeitgeber, die Flüchtlinge einstellen;
● Intensivierung von Sprachkursen;
● Durchführung von Schulungen und Anpassungsprogrammen;
● Bereitstellung von Berufsberatung;
● Vereinfachung der Verfahren für den Abschluss von Arbeitsverträgen.
Selbst wenn diese Schritte scheitern, wird das Kantonssystem zur sozialen Integration einer externen Begutachtung durch Experten unterzogen. Dies ist ein ernstes Signal, dass weitere Untätigkeit inakzeptabel ist.
In der Veröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass die Regierung bereits 2024 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt hat, die Möglichkeit finanzieller Anreize für Kantone mit guten Ergebnissen zu prüfen. Der Plan sah die Schaffung eines Bonussystems vor, das die Kantone zu aktiveren Bemühungen motivieren sollte.
Die gemeinsame Arbeitsgruppe, der Vertreter des Bundes und der Kantone selbst angehörten, kam jedoch zu dem Schluss, dass Geld kein wirksamer Anreiz sei. Das Bonussystem garantiere keine Änderungen im Ansatz zur Beschäftigung und berücksichtige nicht die Besonderheiten der einzelnen Regionen. Daher liege der Schwerpunkt auf obligatorischen Maßnahmen statt auf Anreizen.
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Zur Erinnerung: Die Schweiz bleibt auch 2025 aufgrund ihrer stabilen Wirtschaft und ihres hohen Lebensstandards ein attraktives Einwanderungsland. Ukrainer ziehen dieses Land zunehmend als Ort für ihre berufliche und persönliche Entwicklung in Betracht. Lesen Sie mehr über die notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Umsiedlung und Legalisierung in der Schweiz im Jahr 2025 in unserem vorherigen Artikel.
Foto: Getty Images
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