In welchen EU-Ländern Sie 2025 einen erneuten Schutz erhalten können: Bedingungen und erforderliche Dokumente
- Was ist vor dem Wechsel des Landes, in dem vorübergehender Schutz gewährt wird, zu beachten?
- Welche Länder gewähren 2025 wiederholten vorübergehenden Schutz?
- An wen kann man sich wenden, um Hilfe bei der Erlangung von erneutem vorübergehendem Schutz zu erhalten?
Die Migrationstrends unter Ukrainern, insbesondere bei denen, die das Land des vorübergehenden Schutzes wechseln möchten, intensivieren sich, da sich die Aufenthaltsbedingungen und die finanzielle Unterstützung ändern. Erfahren Sie, welche Länder 2025 einen sekundären vorübergehenden Schutz bieten und was Sie tun müssen, um umzuziehen
Derzeit möchten Ukrainer, die in einem EU-Land vorübergehenden Schutz erhalten haben, häufig in ein anderes Land umziehen, da sich die Lebensbedingungen und die Bedingungen für den Bezug von Sozialleistungen ändern. Ein Wechsel des Aufenthaltslandes ist natürlich möglich, aber die Gewährung von erneutem Schutz hängt von der Politik jedes einzelnen Landes und den Umständen ab, unter denen Sie sich für den Umzug entschieden haben.
Einige Länder gewähren Ukrainern fast ohne Probleme erneut das Recht, in ihnen zu leben und alle durch den vorübergehenden Schutz vorgesehenen Vergünstigungen zu erhalten. Es gibt jedoch eine Liste von Ländern, in denen es sehr schwierig ist, vorübergehenden Schutz zu erhalten. Ukrainer stoßen bei der Einreichung von Dokumenten auf Probleme oder Einschränkungen, die durch die geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind.
Was ist vor dem Wechsel des Landes, in dem vorübergehender Schutz gewährt wird, zu beachten?
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union (insbesondere der EU-Richtlinie 2001/55/EG über vorübergehenden Schutz) und den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ist ein Wechsel des Landes, in dem vorübergehender Schutz gewährt wird, unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wer kann das Land des vorübergehenden Schutzes wechseln?
Jede Person, die die Kriterien für den vorübergehenden Schutz erfüllt (vor allem Staatsangehörige der Ukraine und bestimmte Personengruppen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt haben), kann einen Wechsel des Landes beantragen. Dies gilt sowohl für Personen, die bereits vorübergehenden Schutz in einem EU-Land erhalten haben, als auch für Personen, die noch nicht registriert sind, sich aber in der EU aufhalten.
Unter welchen Bedingungen ist ein Wechsel des Landes des vorübergehenden Schutzes möglich?
Der Grundsatz „ein EU-Land – ein Schutz”: Dies ist ein grundlegender Grundsatz. Eine Person kann die Rechte auf vorübergehenden Schutz nur in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gleichzeitig in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass wenn Sie sich entscheiden, aus Land A (wo Sie bereits vorübergehenden Schutz genießen) in Land B zu ziehen, Ihr Status in Land A beendet oder aufgehoben wird, sobald Sie vorübergehenden Schutz in Land B erhalten.
Vorgehensweise bei einem Umzug: Die Europäische Kommission empfiehlt, dass Personen, die das Land wechseln, die Behörden des Landes, in dem sie derzeit gemeldet sind, über ihre Absicht informieren. Dies hilft, eine „doppelte Registrierung“ zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Beendigung des Status sicherzustellen.
Wahlrecht: Jede Person, die die Kriterien für vorübergehenden Schutz erfüllt, hat das Recht, frei zu wählen, in welchem EU-Land sie diesen Schutz in Anspruch nehmen möchte. Das Land, in das Sie umziehen, muss Sie registrieren und Ihnen den vorübergehenden Schutzstatus und die entsprechenden Rechte gewähren, wenn Sie die Kriterien der Richtlinie erfüllen.
Initiative der Person: Der Wechsel des Landes, in dem vorübergehender Schutz gewährt wird, erfolgt auf Initiative der Person selbst. Die EU-Mitgliedstaaten können Sie nicht ohne Ihre Zustimmung in ein anderes Land „überstellen“, wenn Sie bereits Schutz erhalten haben.
Erneutes Registrierungsverfahren: Wenn Sie in ein neues EU-Land ziehen, müssen Sie das gesamte Registrierungs- und Dokumentationsverfahren (Einreichung eines Antrags, Vorstellungsgespräch, Beantragung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung) gemäß den nationalen Rechtsvorschriften dieses Landes durchlaufen. Es ist so, als würden Sie zum ersten Mal in diesem Land Schutz erhalten.
Unterschiedliche Bedingungen: Obwohl die mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte (Zugang zu Wohnraum, Arbeitsmarkt, Bildung, medizinischer Versorgung und Sozialhilfe) in allen EU-Ländern gleich sind, können das tatsächliche Niveau und die Bedingungen für die Gewährung dieser Rechte von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich sein. So können beispielsweise die Höhe der Sozialleistungen, die Bedingungen für den Zugang zu Wohnraum oder die Erleichterungen bei der Arbeitssuche unterschiedlich sein. Dies ist oft einer der Gründe, warum Menschen sich entscheiden, das Land zu wechseln.
Eine Liste der Länder, die Ukrainern im Jahr 2025 erneut vorübergehenden Schutz gewähren, finden Sie unter diesem Link.
Welche Länder gewähren 2025 wiederholten vorübergehenden Schutz?
Deutschland
Wenn Sie sich entschieden haben, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu beantragen, sollten Sie beachten, dass derzeit nicht alle Bundesländer der BRD Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen.
Eine Liste der Bundesländer und Adressen der Lager, die Ukrainer im Juli aufnehmen, finden Sie unter dem Link.
Um eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland („Aufenthaltstitel“) zu beantragen, müssen Sie einen Antrag auf ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung einer entsprechenden befristeten Aufenthalts-, Arbeits- und Arbeitserlaubnis bei der nächstgelegenen Ausländerbehörde stellen.
Welche Personengruppen können in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten?
Nach geltendem deutschen Recht haben folgende Personengruppen Anspruch auf vorübergehenden Schutz (gemäß § 24 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), der von der Europäischen Union als Reaktion auf die vollständige Invasion Russlands in die Ukraine (EU-Richtlinie 2001/55/EG) aktiviert wurde:
1. Staatsangehörige der Ukraine, die bis zum 24. Februar 2022 ihren ständigen Wohnsitz in der Ukraine hatten.
2. Staatenlose und Drittstaatsangehörige, die bis zum 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz (z. B. Flüchtlingsstatus) oder gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben.
3. Staatenlose und Drittstaatsangehörige, die nachweisen können, dass sie sich bis zum 24. Februar 2022 auf der Grundlage einer nach ukrainischem Recht ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung (z. B. einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis) rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
4. Familienangehörige der genannten Personengruppen (Nummern 1, 2, 3), auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind. Zu den Familienangehörigen zählen in der Regel Ehepartner, minderjährige unverheiratete Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch andere nahe Verwandte (z. B. wenn sie unterhaltsberechtigt waren oder in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben).
Kann man in Deutschland erneut vorübergehenden Schutz erhalten?
Nach geltendem deutschen Recht wird vorübergehender Schutz erneut gewährt (Grundlage: § 24 Aufenthaltsgesetz), jedoch mit einigen wichtigen Einschränkungen.
Verlängerung des bestehenden vorübergehenden Schutzes
Für diejenigen, die bereits vorübergehenden Schutz in Deutschland haben, wurde dieser automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Das bedeutet, dass Sie keinen neuen Antrag auf „erneuten” Schutz stellen müssen, wenn Sie bereits einen haben. Ihre Aufenthaltserlaubnis bleibt bis zu diesem Datum gültig. In den meisten Fällen ist nicht einmal eine Erneuerung der Plastikkarte (eAT) erforderlich, aber auf Wunsch oder unter bestimmten Umständen (z. B. bei einem Adresswechsel) können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden, um aktuelle Informationen einzutragen oder eine neue Karte zu erhalten.
Erhalt von vorübergehendem Schutz nach einem Aufenthalt in einem anderen EU-Land
Deutschland folgt wie die anderen EU-Länder dem Grundsatz, dass eine Person nur in einem EU-Land gleichzeitig vorübergehenden Schutz genießen kann.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land vorübergehenden Schutz hatten und nach Deutschland ziehen möchten: Sie können einen Antrag auf vorübergehenden Schutz in Deutschland stellen. Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, erlischt Ihr vorheriger vorübergehender Schutzstatus in dem anderen EU-Land automatisch. Sie müssen das übliche Verfahren zur Registrierung und Einreichung von Unterlagen in Deutschland durchlaufen, wie es für Erstankömmlinge gilt. Deutschland verweigert den Schutz nicht allein aufgrund der Tatsache, dass Sie bereits anderswo Schutz erhalten haben, verlangt jedoch, dass Sie den vorherigen Schutz aufgeben.
Wenn Sie bereits vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben, dann in ein anderes EU-Land ausgereist sind, dort Schutz erhalten haben und nun nach Deutschland zurückkehren möchten: Die Situation ist ähnlich wie oben beschrieben. Sie müssen einen neuen Antrag stellen, und Ihr Status in dem anderen EU-Land wird aufgehoben.
Kurzaufenthalte in der Ukraine
Kurzaufenthalte in der Ukraine (z. B. für einige Wochen oder Monate) führen nicht zum Verlust oder zur Aufhebung Ihres vorübergehenden Schutzes in Deutschland, wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben. Sie können dann frei in Deutschland ein- und ausreisen. Dies gilt nicht als „erneute“ Gewährung von Schutz, da Ihr Status weiterhin gültig bleibt.
Bitte beachten Sie! Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie dies der Ausländerbehörde melden, sofern die Reise länger als 6 Monate dauert. Ein längerer Aufenthalt außerhalb des Landes, insbesondere in der Ukraine, ohne triftige Gründe (wie z. B. Behandlung, Pflege von Angehörigen usw.) kann zur Aufhebung des Status führen.
Vorgehensweise zur Beantragung von vorübergehendem Schutz in Deutschland
Einreise nach Deutschland und Erstmeldung
Staatsangehörige der Ukraine können ohne Visum (mit biometrischem Reisepass) nach Deutschland einreisen. Wenn Sie keinen biometrischen Reisepass besitzen, ist die Einreise mit anderen Dokumenten möglich, dies kann jedoch die weiteren Verfahren erschweren.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland werden Sie möglicherweise in eines der Erstaufnahmezentren (Ankunftszentren / Erstaufnahmeeinrichtungen) weitergeleitet. Dabei handelt es sich um eine vorübergehende Unterkunft, in der Sie Grundversorgung (Verpflegung, Schlafplatz) erhalten und sich zunächst registrieren müssen. Ziel ist es, die Flüchtlinge gleichmäßig auf die Bundesländer zu verteilen, um eine Überlastung einzelner Regionen zu vermeiden. Wenn Sie alleine angereist sind und eine Unterkunft haben, können Sie sich direkt an die örtlichen Behörden wenden.
Im nächsten Schritt werden Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) erfasst und Ihre Fingerabdrücke genommen. Sie erhalten einen sogenannten „Ankunftsnachweis” oder einen vorläufigen Ausweis. Dieses Dokument bestätigt Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland bis zum Erhalt einer offiziellen Aufenthaltsgenehmigung.
Beantragung von vorübergehendem Schutz und Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung
Nach der Erstregistrierung müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes (oder des Ortes, an den Sie verwiesen wurden) melden. Dort stellen Sie einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gemäß § 24 des Aufenthaltsgesetzes.
Wichtig! Zögern Sie nicht, diesen Schritt zu tun. Es wird empfohlen, den Antrag so schnell wie möglich nach Ihrer Ankunft und Erstregistrierung zu stellen.
Bei Ihrem Termin bei der Ausländerbehörde müssen Sie Folgendes vorlegen:
1. Reisepass oder andere Ausweispapiere (Personalausweis, Geburtsurkunde für Kinder). Auch wenn Sie nicht alle Dokumente vorlegen können, wird Ihr Antrag dennoch angenommen, aber es kann zu Verzögerungen kommen.
2. Ankunftsnachweis, falls Sie einen erhalten haben.
3. Dokumente, die Ihren Wohnort bestätigen (z. B. Anmeldung unter Ihrer Adresse, wenn Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben).
4. Dokumente, die Ihre Verbindung zur Ukraine belegen (z. B. eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine gelebt haben).
Während des Gesprächs werden Ihre Angaben überprüft und Ihnen können Fragen zu Ihrer Situation und zu den Gründen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes gestellt werden.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. In der Regel handelt es sich dabei um eine Plastikkarte (eAT – elektronischer Aufenthaltstitel), die Informationen über Ihren Status und die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis enthält und Ihnen erlaubt, zu arbeiten und Sozialleistungen zu beziehen. Zunächst kann eine vorläufige Erlaubnis in Papierform ausgestellt werden.
Integration und soziale Unterstützung
Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie sich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgeramt / Meldeamt) unter Ihrer tatsächlichen Wohnadresse anmelden. Dies ist obligatorisch und bildet die Grundlage für viele weitere Leistungen (z. B. Eröffnung eines Bankkontos, Krankenversicherung).
Mit der Aufenthaltserlaubnis haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II / Bürgergeld) vom Jobcenter. Dort müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG berechtigt automatisch zur Aufnahme einer Beschäftigung. Sie benötigen keine gesonderte Arbeitserlaubnis.
Zugang zu Schulen für Kinder sowie zu Integrations- und Sprachkursen für Erwachsene. Melden Sie sich für einen Integrationskurs an, der Deutschunterricht und einen Orientierungskurs zum Leben in Deutschland umfasst.
Riskieren Sie nicht Ihre Gesundheit und Ihr finanzielles Wohlergehen auf Reisen! Schließen Sie jetzt eine zuverlässige Krankenversicherung ab und reisen Sie mit voller Sicherheit nach Europa!
Slowakei
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und der Praxis der Slowakei wird vorübergehender Schutz (Dočasné útočisko) gewährt.
Verlängerung der Gültigkeitsdauer: Die Slowakei hat wie andere EU-Länder den vorübergehenden Schutz für Ukrainer verlängert. Er gilt derzeit bis zum 4. März 2026. Diese Verlängerung erfolgt automatisch, aber um das Dokument mit dem neuen Datum zu aktualisieren, müssen oft bestimmte Schritte unternommen werden (z. B. die Informationen auf dem Portal des slowakischen Innenministeriums aktualisieren oder sich an die Ausländerbehörde wenden).
Wechsel des Aufenthaltslandes in der EU: Die Slowakei gewährt vorübergehenden Schutz, auch wenn Sie diesen Status bereits in einem anderen EU-Land hatten. Dabei erlischt Ihr vorheriger vorübergehender Schutzstatus in einem anderen Land automatisch. Es ist wichtig zu wissen, dass die EU-Richtlinie 2001/55/EG, die den vorübergehenden Schutz regelt, vorsieht, dass eine Person nur in einem EU-Land gleichzeitig vorübergehenden Schutz genießen kann.
Rückkehr aus der Ukraine: Ein Besuch in der Ukraine führt nicht zum Verlust Ihres in der Slowakei gewährten vorübergehenden Schutzstatus. Sie haben das Recht, in die Ukraine zu reisen und in die Slowakei zurückzukehren, wobei Sie Ihren Status und alle damit verbundenen Vorteile behalten. Dies gilt nicht als „erneute“ Gewährung im Sinne einer Wiederherstellung nach Verlust.
Verfahren zur Erlangung eines erneuten/neuen Status: Wenn Sie in einem anderen EU-Land vorübergehenden Schutz genossen haben und diesen in der Slowakei beantragen möchten, müssen Sie das übliche Verfahren zur Beantragung von vorübergehendem Schutz in der Slowakei durchlaufen. Ab dem 5. August 2024 müssen Sie dazu zunächst online über das Buchungssystem des slowakischen Innenministeriums einen Antrag ausfüllen und sich dann bei einer beliebigen Ausländerpolizeidienststelle melden.
Flüchtlinge, die in der Slowakei vorübergehenden Schutzstatus erhalten haben, können sich dem staatlichen Versicherungsprogramm anschließen. Erfahren Sie auf dem Portal Visit Ukraine, welche Versicherungspolice Ukrainer in der Slowakei benötigen.
Niederlande
Wenn Sie bereits vorübergehenden Schutz in den Niederlanden haben, wurde dieser automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Für die meisten Menschen bedeutet dies, dass Ihre Aufenthaltsgenehmigung (z. B. in Form eines Aufklebers oder eines Dokuments der IND – Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde) gültig bleibt und Sie weiterhin alle Rechte genießen, die dieser Status mit sich bringt. Sie müssen keinen neuen Antrag auf „erneuten“ Schutz stellen, wenn Sie bereits in den Niederlanden Schutz genießen.
Erhalt von vorübergehendem Schutz nach einem Aufenthalt in einem anderen EU-Land
Die Niederlande halten sich wie andere Länder der Europäischen Union an den Grundsatz, dass eine Person nur in einem EU-Land gleichzeitig vorübergehenden Schutz genießen kann.
Wenn Sie nach einem Aufenthalt in einem anderen EU-Land vorübergehenden Schutz in den Niederlanden beantragen möchten oder wenn Sie bereits Schutz in den Niederlanden hatten und dorthin zurückkehren, gibt es wichtige Details, die Sie beachten sollten.
Wenn Sie die Niederlande als neues Land für vorübergehenden Schutz in Betracht ziehen, auch wenn Sie diesen bereits in einem anderen EU-Land erhalten haben, ist dies möglich. Es ist jedoch wichtig, die wichtigste Regel der EU zu beachten: Vorübergehender Schutz kann nur in einem Land gleichzeitig gewährt werden.
Das bedeutet, dass mit der Wahl der Niederlande Ihr vorheriger vorübergehender Schutzstatus, der Ihnen von einem anderen EU-Land gewährt wurde, aufgehoben oder annulliert wird. Sie müssen das gesamte Registrierungsverfahren durchlaufen und alle erforderlichen Dokumente bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) in den Niederlanden einreichen, wie dies für Erstbewerber der Fall ist. Die Niederlande werden Ihnen den Schutz nicht allein aufgrund der Tatsache verweigern, dass Sie ihn bereits hatten, aber sie werden eine offizielle Bestätigung der Aufhebung Ihres vorherigen Status verlangen.
Wichtig! In letzter Zeit ist die Zahl der Personen, die erneut vorübergehenden Schutz erhalten, deutlich gestiegen. Dies könnte zu einer Änderung der Regeln für Flüchtlinge aus der Ukraine in den Niederlanden führen. In Kürze könnte das Land strenge Beschränkungen für die erneute Gewährung des Flüchtlingsstatus einführen.
Rückkehr in die Niederlande nach vorübergehendem Schutz in einem anderen EU-Land
Wiederaufnahme des Verfahrens wird gewährt, wenn seit der Ausreise aus dem Land bis zur Rückkehr nicht mehr als 8 Wochen vergangen sind. Ist dieser Zeitraum überschritten, muss ein neuer Antrag gestellt werden, manchmal sogar vor Gericht.
Kurzzeitaufenthalte in der Ukraine
Kurzzeitaufenthalte in der Ukraine, beispielsweise für Urlaub oder zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten, führen nicht zum Verlust oder zur Aufhebung Ihres vorübergehenden Schutzes in den Niederlanden, sofern Sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Sie können frei zwischen den Niederlanden und der Ukraine reisen. Solche Reisen gelten nicht als „erneute“ Beantragung von Schutz, da Ihr Status weiterhin gültig bleibt. Wenn Ihr Aufenthalt in der Ukraine jedoch zu lang ist und auf eine dauerhafte Rückkehr hindeuten könnte, kann dies möglicherweise Auswirkungen auf Ihren Status haben.
Bitte beachten Sie! Ab dem 1. Oktober 2025 werden die Preise für Unterkünfte für Flüchtlinge in den Niederlanden verdoppelt. Folgen Sie dem Link und erfahren Sie alle Details.
Spanien
Die Gewährung von erneutem vorübergehendem Schutz in Spanien ist möglich, aber Sie können Ihren Wohnort nicht selbst wählen, dieser wird Ihnen zugewiesen. Um vorübergehenden Schutz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei den CREADE-Zentren in Madrid oder Málaga stellen, gegebenenfalls bei den Polizeidienststellen der Provinz, in der Sie sich befinden.
Der vorübergehende Schutz in Spanien wird für ein Jahr gewährt, dann automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und in Einzelfällen um ein weiteres Jahr.
Vorgehensweise zur Beantragung von vorübergehendem Schutz in Spanien
1. Bereite die Dokumente vor, die deinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz bestätigen: Reisepass (falls nicht vorhanden – Personalausweis oder ein anderes Dokument, das deine Identität bestätigt) sowie Dokumente, die deine familiären Beziehungen zu deinem Ehepartner, Partner und/oder Kindern unter 18 Jahren bestätigen.
2. Geben Sie Ihre Wohnadresse in Spanien an, an die Mitteilungen gesendet werden sollen.
3. Geben Sie eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse an, unter der Sie Mitteilungen erhalten können.
4. Lassen Sie sich bei der Polizei biometrisch identifizieren und lassen Sie sich ein Dokument mit Ihrer Ausländeridentifikationsnummer ausstellen.
Für die Einreichung der Unterlagen benötigen Sie einen biometrischen Reisepass und die Geburtsurkunde des Kindes, wenn der Schutz für ein Kind beantragt wird. Außerdem benötigen Sie eine Wohnadresse in Spanien.
Wir haben bereits berichtet: Die Ukraine und Spanien haben eine gemeinsame Erklärung zur Gründung des ukrainischen Unity Hub – eines Unterstützungszentrums für Flüchtlinge – unterzeichnet. Es wird Ukrainern helfen, sich anzupassen und Bildungs-, Konsular- und Wirtschaftsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Portugal
Portugal nimmt auch weiterhin ukrainische Flüchtlinge auf, selbst wenn sie bereits vorübergehenden Schutz in anderen Ländern erhalten haben. In diesem Land wird vorübergehender Schutz für ein Jahr gewährt, kann aber zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden.
Bitte beachten Sie! Um vorübergehenden Schutz in Portugal zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie den Schutz in einem anderen Land abgelehnt haben.
Wenn ein Antrag eingeht, überprüft die Ausländer- und Grenzbehörde (SEF) die entsprechenden Datenbanken und leitet die Daten des Antragstellers an die für die automatische Vergabe der Steueridentifikationsnummer, der Sozialversicherungsnummer und der Krankenversicherungsnummer zuständigen Stellen weiter.
Nach der Registrierung wird eine Bestätigung über die Annahme und die Beantragung von vorübergehendem Schutz ausgestellt und eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr erteilt.
Wie läuft die Beantragung von vorübergehendem Schutz in Portugal ab?
1. Registrieren Sie sich online auf der Website der Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) (es gibt spezielle Abteilungen, die sich ausschließlich mit Anträgen für Kinder befassen, die sich ohne Eltern in Portugal aufhalten, z. B. in Begleitung anderer Familienmitglieder).
2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten, Ihren Wohnort in Portugal und Ihre Kontaktdaten an.
3. AIMA leitet die Daten an die Steuerbehörde, die Sozialbehörde und den medizinischen Dienst weiter. Die Registrierung bei diesen Behörden erfolgt automatisch, die Bescheinigung wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.
Eine detaillierte Anleitung, wie man in Portugal nach der Einreise aus anderen Ländern vorübergehenden Schutz erhält, wurde von den Juristen von Visit Ukraine erstellt.
Kroatien
Kroatien gewährt Ukrainern ebenfalls Asyl, wenn sie in einem anderen Land abgelehnt wurden. Dabei kann die Person einen Antrag elektronisch auf der Website oder in Papierform bei der nächsten Polizeidienststelle stellen. Nach der Registrierung erhalten Sie hier, in der Dienststelle, einen Ausweis (Identitätskarte) für Ausländer, denen vorübergehender Schutz gewährt wird.
Wichtig! Die erneute Gewährung von vorübergehendem Schutz in allen Ländern ist möglich, wenn der vorherige Schutz abgelehnt wurde und objektive Gründe, Dokumente und Nachweise (z. B. familiäre Umstände, Arbeit usw.) vorliegen.
Folgen Sie dem Link und erfahren Sie, ob Sie in Kroatien vorübergehenden Schutz erhalten können, wenn Sie vor dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine ausgereist sind.
An wen kann man sich wenden, um Hilfe bei der Erlangung von erneutem vorübergehendem Schutz zu erhalten?
In schwierigen Zeiten, in denen Sie gezwungen sind, im Ausland Zuflucht zu suchen, kommt es auf jedes Detail an. Der Umzug in ein neues Land, die Anpassung an eine andere Kultur und vor allem die Erlangung eines legalen Status sind Herausforderungen, die nicht nur Entschlossenheit, sondern auch fundierte Kenntnisse des internationalen und nationalen Rechts erfordern. Genau hier wird die Hilfe von Migrationsanwälten unverzichtbar.
Warum ist ein Migrationsanwalt Ihr wichtigster Verbündeter?
Für Flüchtlinge, die in europäische Länder einreisen und dort Schutz suchen, ist ein Migrationsanwalt nicht nur ein Berater, sondern Ihr Wegweiser durch das komplexe Rechtssystem. Deshalb ist ihre Hilfe so wichtig:
Navigation im Gesetzesdschungel: Die Rechtsvorschriften für Flüchtlinge und vorübergehenden Schutz sind in jedem EU-Land unterschiedlich. Ein erfahrener Migrationsanwalt kennt diese Vorschriften, die Regeln für die Einreichung von Dokumenten, die Fristen und mögliche „Fallstricke“ genau und hilft Ihnen, typische Fehler zu vermeiden, die Sie Ihren Status kosten können.
Korrekte Ausfüllung der Dokumente: Von der Erstregistrierung bis zur Beantragung von vorübergehendem Schutz oder Flüchtlingsstatus – jedes Dokument muss fehlerfrei ausgefüllt sein. Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen, überprüft diese auf ihre Vollständigkeit und sorgt für die korrekte Vertretung Ihrer Interessen.
Schutz Ihrer Rechte: Leider kann es im Laufe des Verfahrens zur Erlangung von Schutz zu Situationen kommen, in denen Ihre Rechte verletzt werden oder Sie eine Ablehnung erhalten. Ein Migrationsanwalt wird sich für Sie einsetzen und Ihre Interessen in allen Instanzen vertreten – von den Migrationsbehörden bis zum Gericht – und ungerechtfertigte Entscheidungen anfechten.
Individuelle Betreuung: Jede Geschichte eines Flüchtlings ist einzigartig. Ein professioneller Anwalt wird Ihre konkrete Situation prüfen, Ihnen individuelle Beratung bieten und eine optimale Strategie für die Erlangung des gewünschten Status entwickeln.
Zeit- und Nervenersparnis: Die eigenständige Lösung aller Fragen im Zusammenhang mit dem Migrationsrecht kann äußerst anstrengend sein. Wenn Sie diese Verantwortung auf die Schultern von Fachleuten übertragen, können Sie sich auf die Anpassung und den Aufbau Ihres neuen Lebens konzentrieren.
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Was bieten unsere Migrationsanwälte?
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2. Unterstützung bei der Vorbereitung und Ausfüllung aller erforderlichen Dokumente, Anträge und Fragebögen.
3. Begleitung bei Gesprächen mit den Migrationsbehörden.
4. Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.
5. Aufklärung über Ihre Rechte und Pflichten im Aufenthaltsland.
Bleiben Sie bei den Herausforderungen des Migrationsprozesses nicht allein. Vertrauen Sie Ihr Schicksal erfahrenen Fachleuten an, die Ihnen helfen werden, diesen Weg sicher und selbstbewusst zu gehen.
Zur Erinnerung! Wir haben bereits berichtet, dass in ukrainischen Schulen die Bildungsergebnisse von Kindern im Ausland anerkannt werden. Details finden Sie unter dem Link.
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