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20 Nov. 2025

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Elektronische Einreichung von Dokumenten für die CUKR-Aufenthaltskarte im Jahr 2025: Der Senat hat wichtige Änderungen des Ausländerrechts verabschiedet

Für Flüchtlinge
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Poland
Elektronische Einreichung von Dokumenten für die CUKR-Aufenthaltskarte im Jahr 2025: Der Senat hat wichtige Änderungen des Ausländerrechts verabschiedet

Polen aktualisiert die Regeln für den Aufenthalt von Ausländern: elektronische Anträge auf Aufenthaltskarten, Einführung der CUKR-Karte für Ukrainer mit PESEL UKR und ein neues Verfahren für die Familienzusammenführung. Erfahren Sie, wie die neuen Verfahren funktionieren, wer eine CUKR-Karte erhalten kann und was sich im Verfahren zur Einreichung von Dokumenten ändern wird

Rechtliche Unterstützung bei Migrationsfragen für Ukrainer in der Ukraine und im Ausland
Rechtliche Unterstützung bei Migrationsfragen für Ukrainer in der Ukraine und im Ausland
HOLEN


Am 6. November 2025 billigte der polnische Senat Änderungen des Ausländergesetzes, die die Regeln für die Beantragung von Aufenthaltskarten grundlegend verändern und eine neue Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer mit PESEL-UKR-Status einführen.


Das Dokument umfasst drei große Neuerungen: die elektronische Antragstellung über MOS, die Einführung der CUKR-Karte und neue Regelungen für den Familiennachzug.


Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Änderungen.


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Elektronische Antragstellung über MOS: Das Ende der Papieranträge


Polen stellt auf ein vollständig digitales System für die Bearbeitung von Anträgen auf folgende Aufenthaltserlaubnisse um:


- befristete Aufenthaltserlaubnis,

- unbefristete Aufenthaltserlaubnis,

- EU-Aufenthaltserlaubnis (langfristig).


Diese Anträge werden ausschließlich online über das Fallmanagementmodul (MOS) eingereicht.


Zusätzlich ist für einige Anträge die Einreichung digitaler Anlagen obligatorisch, insbesondere für:


- befristete Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis;

- EU-Blaue Karte und Mobilität des Inhabers;

- Befristete Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten, Freiwillige und Wissenschaftler;

- Gewerbe;

- Studium an Hochschulen.


Dieses Format ermöglicht eine schnellere Aussortierung gefälschter Anträge, beschleunigt die Bearbeitung in den Woiwodschaften und verbessert den Informationsaustausch mit der ABW.


Anforderungen für die elektronische Antragstellung in Polen


Um Dokumente gemäß den neuen Bestimmungen einzureichen, muss der Antragsteller das ausgefüllte Antragsformular und die obligatorischen Anlagen mit einer der folgenden zulässigen Signaturen unterzeichnen:


- qualifizierte elektronische Signatur,

- persönliche Signatur (E-Dowód),

- vertrauenswürdige Signatur (Profil Zaufany) – des Arbeitgebers, Praktikumsveranstalters, Leiters einer wissenschaftlichen oder Bildungseinrichtung.


Wichtig! Zusammen mit dem Antragsformular können Sie elektronische Dokumente oder digitale Kopien von Papierzeugnissen einreichen, die zur Bestätigung der im Antrag gemachten Angaben erforderlich sind.


Persönliche Anwesenheit ist weiterhin erforderlich


Trotz der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Ausländer weiterhin persönlich erscheinen, um:


- ihren Reisepass vorzulegen,

- Fingerabdrücke abzugeben,

- eine Unterschriftsprobe zu leisten,

- ihren Wohnsitz (für EU-Bürger) nachzuweisen.


Dieser Schritt ist aufgrund von Sicherheitsbestimmungen im Migrationsbereich weiterhin erforderlich.




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CUKR-Karte für ukrainische Staatsbürger mit PESEL UKR: eine neue Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre


Für Ukrainer mit PESEL UKR führt der Staat eine neue spezielle Aufenthaltserlaubnis ein – die CUKR –, die für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgestellt wird.


Wer kann eine CUKR-Karte erhalten?


Um eine CUKR-Karte zu erhalten, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:


- PESEL-UKR-Status am 4. Juni 2025,

- PESEL-UKR-Status am Tag der Antragstellung,

- diesen Status mindestens 365 Tage lang ununterbrochen aufrechtzuerhalten.


Wie beantragt man als ukrainischer Staatsbürger eine CUKR-Karte?


Der Antrag kann ausschließlich online über den speziellen Dienst MOS 2.0 (Moduł Obsługi Spraw) gestellt werden.


Wichtig! Das Antragsverfahren hat noch nicht begonnen. Die polnische Regierung hat noch kein spezielles Online-Portal für die Beantragung der CUKR-Karte eingerichtet.


Um das Verfahren zu vereinfachen, erhält der Woiwode automatisch Zugriff auf die erforderlichen Daten der Antragsteller aus dem PESEL-Register. Dazu gehören persönliche Daten, Informationen über einen gültigen Reisepass (oder dessen Fehlen) sowie die Bestätigung der Erfüllung der drei oben genannten Voraussetzungen für den Status als ukrainischer Staatsbürger.


Für ukrainische Staatsbürger, die eine CUKR-Karte beantragen, entfallen einige Standardanforderungen. Insbesondere das persönliche Erscheinen beim Uschend, die Abgabe von Fingerabdrücken und die Vorlage des Reisepasses sind nicht mehr erforderlich. Trotz dieser Vereinfachungen bleiben jedoch einige Pflichten bestehen. Antragsteller müssen eine Unterschriftsprobe für die Aufenthaltskarte auf einem speziellen Formular einreichen. Außerdem muss dem Online-Antrag ein Foto hinzugefügt werden. Darüber hinaus räumt der Gesetzentwurf dem Woiwoden das Recht ein, in begründeten Fällen Antragsteller weiterhin zur Vorlage eines gültigen Reisepasses oder anderer Dokumente aufzufordern.


Wann kann man eine CUKR-Karte erhalten?


Diese Neuerungen treten nicht sofort nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Präsidenten in Kraft (sofern dieser es unterzeichnet). Das Antragsverfahren für CUKR-Karten beginnt erst, nachdem der Innenminister eine entsprechende Bekanntmachung zur Umsetzung der notwendigen technischen Lösungen veröffentlicht hat. Diese Bekanntmachung muss mindestens 14 Tage vor dem offiziellen Systemstart erfolgen.


Wie viel kostet die CUKR-Karte?


Der Zugang zum MOS 2.0-System (Moduł Obsługi Spraw) ist kostenlos.


Für ukrainische Staatsbürger fallen bei der Beantragung einer CUKR-Karte lediglich eine Bearbeitungsgebühr (340 PLN) und eine Gebühr für die Kartenherstellung (100 PLN) an.


Wir haben Ihnen in diesem Artikel erklärt, was CUKR ist und wie Sie diesen Status erhalten.


Neue Regelungen zur Familienzusammenführung


Im Zuge der Gesetzesänderungen führt Polen ein separates Verfahren für Ausländer ein, die mit im Ausland lebenden Familienmitgliedern zusammengeführt werden möchten. Die neuen Regelungen führen den Begriff des „getrennten Familienmitglieds“ ein – so wird eine Person bezeichnet, die sich rechtmäßig in Polen aufhält und eine Aufenthaltserlaubnis für einen im Ausland lebenden Verwandten beantragt.


Für solche Fälle wird ein spezielles Formular erstellt. Es enthält Angaben sowohl zum Antragsteller als auch zu dem Verwandten, für den die Aufenthaltserlaubnis beantragt wird. Anders als das allgemeine Verfahren, das auf elektronische Form umgestellt wird, bleibt die Einreichung der Dokumente für die Familienzusammenführung weiterhin rein papierbasiert.


Zusammen mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen in Papierform eingereicht werden: ein aktuelles Foto des Ausländers, eine Kopie des gültigen Reisepasses und weitere Dokumente, die die Gründe für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis belegen. Damit erhält die Familienzusammenführung ein eigenes, separates und detaillierteres Verfahren.


Die polnische Migrationsgesetzgebung wird immer komplexer, und die neuen Verfahren sind zunehmend technologieorientiert. Unter diesen Umständen hilft die Unterstützung eines Spezialisten, Risiken zu vermeiden und die Beschaffung der notwendigen Dokumente zu beschleunigen.


Ein Anwalt für Migrationsrecht ist ein Spezialist, der Sie bei allen Prozessen rund um Umzug, Aufenthalt und Legalisierung im Ausland unterstützt. Im Rahmen der Beratung erhalten Sie:


- Eine Analyse Ihrer Situation unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen in der polnischen Gesetzgebung;

- Eine individuelle Beratung und Erläuterungen zu den in Ihrem Fall benötigten Dokumenten;

- Einen detaillierten Antragsplan, um Fehler und Ablehnungen zu vermeiden;

- Antworten auf alle Ihre Fragen zum Aufenthalt, zur Arbeit oder zum Umzug von Familienangehörigen.


Dies ist die Lösung für alle, die sicher handeln, Zeit sparen und Risiken bei der Dokumentenbearbeitung vermeiden möchten.


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Hinweis! Polen plant, die Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft für Ausländer zu verschärfen. Lesen Sie, wie viele Jahre Sie nach den neuen Bestimmungen im Land leben müssen, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten.


Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie die neuesten Nachrichten und nützliche Materialien über die Ukraine und die Welt im Bereich „News“.




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Häufig
gestellte Fragen
Welche Dokumente werden für die Beantragung einer CUKR-Karte in Polen benötigt?
Um eine CUKR-Aufenthaltskarte zu beantragen, benötigen Sie: einen gültigen Reisepass, eine Bestätigung Ihres UKR-Status, Fotos, ein ausgefülltes Antragsformular, eine Bestätigung Ihres Wohnsitzes und den Zahlungsbeleg für die Bearbeitungsgebühr.
Berechtigt die CUKR-Karte zur Arbeitsaufnahme in Polen?
Kann man nach Erhalt einer CUKR-Karte den Arbeitgeber wechseln?
Sollte ich meine Pesel-UKR-Karte in eine CUKR-Karte umwandeln?

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