Welche Ukrainer ab dem 1. November 2025 kostenlos in Polen leben können: neue Regeln
Polen ändert die Regeln für Ukrainer ab November 2025. Erfahren Sie, welche Ukrainer ab dem 1. November 2025 kostenlos in Polen leben können, wie man den rechtlichen Status verlängert und Zahlungen im Rahmen des Programms „800+“ erhält.
Ab dem 1. November 2025 ändert die polnische Regierung die Regeln für die kostenlose Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge grundlegend. Die neuen Bestimmungen wurden durch ein Sondergesetz des polnischen Innenministeriums verabschiedet.
Nach dem 1. November 2025 können nur noch Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Alle anderen müssen sich selbst eine Wohnung suchen.
Lesen Sie mehr darüber, wer unter den Ukrainern ab dem 1. November 2025 kostenlos in Polen leben kann.
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Kostenloses Wohnen für Ukrainer in Polen ab 2025
Polen nimmt ukrainische Flüchtlinge bis zum 31. Oktober 2025 in Gemeinschaftsunterkünften auf. Danach wird das Programm schrittweise eingestellt. Es gelten jedoch bestimmte Ausnahmen, und Angehörige besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen können weiterhin in staatlichen Einrichtungen wohnen und essen:
- Rentnerinnen und Rentner über 60 und Männer über 65 Jahre, die bereits im Ruhestand sind;
- Menschen mit mittleren oder schweren Behinderungen;
- Kinderreiche Familien.
Diesen Personengruppen wird ein täglicher Zuschuss von 15 PLN zur Deckung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung gewährt. Andere Geflüchtete müssen sich nun selbst um eine Unterkunft kümmern.
Die polnische Regierung betont, dass diese Änderungen ein notwendiger Schritt sind, um die Haushaltsmittel optimal zu nutzen und denjenigen zu helfen, die sie wirklich benötigen.
Können Ukrainer im Jahr 2025 in Polen vorübergehenden Schutzstatus erhalten?
Parallel zur Aktualisierung der Wohnbestimmungen hat die polnische Regierung die Gültigkeit des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Staatsbürger verlängert. Dieser gilt bis zum 4. März 2026, also bis zum Auslaufen des entsprechenden Beschlusses des Rates der Europäischen Union.
Während dieses Zeitraums haben Ukrainer das Recht:
- Sich legal in Polen aufzuhalten;
- Arbeit:
- Studieren und Beantragung einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.
Gleichzeitig planen die Behörden, die Verlängerung oder Annullierung von Dokumenten je nach den persönlichen Umständen der Antragsteller individuell zu prüfen.
Wichtig! Das polnische Innenministerium betont, dass Kurzaufenthalte von Ukrainern nicht unter den vorübergehenden Schutz fallen. Das heißt, wer nur für wenige Tage ins Land kommt und nicht beabsichtigt, dort zu bleiben, kann weder Sozialhilfe noch Flüchtlingsstatus beantragen.
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Änderungen im Registrierungsverfahren für Ukrainer in Polen ab 2025
Ende 2025 ändert sich auch das Registrierungsverfahren für ukrainische Flüchtlinge. Ab sofort ist der polnische Grenzschutz verpflichtet:
1. Daten aus ausländischen Pässen ukrainischer Staatsbürger in die elektronische Datenbank einzugeben;
2. Fingerabdrücke aller Grenzgänger zu nehmen;
3. die persönliche Anwesenheit von Kindern bei der Beantragung einer PESEL-Nummer unabhängig von ihrem Alter sicherzustellen.
In Europa startet eine groß angelegte Innovation für ausländische Reisende: ein automatisiertes Ein- und Ausreiseregistrierungssystem. Polen hat es bereits an wichtigen Grenzübergängen zur Ukraine eingeführt. Lesen Sie hier, wie das neue EES-System funktioniert, für wen es gilt und was Sie vor Ihrer Reise beachten sollten.
Darüber hinaus müssen Ukrainer, die mit polnischen Staatsbürgern verheiratet sind oder familiäre Beziehungen zu ihnen haben, diese Beziehungen offiziell in Dokumenten nachweisen. Andernfalls können der Anspruch auf Leistungen oder die Verlängerung des Aufenthaltsrechts entzogen werden.
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Wer in der Ukraine kann Sozialleistungen im Rahmen des Programms „800+“ erhalten?
Das polnische Programm „800+“, das eine monatliche Zahlung von 800 PLN pro minderjährigem Kind vorsieht, gilt nun auch für Ukrainer nach den aktualisierten Bestimmungen.
Laut einem Sondergesetz sind nur ukrainische Staatsbürger anspruchsberechtigt, die in Polen arbeiten oder studieren. Konkret können folgende Personengruppen Leistungen beziehen:
- Ukrainer mit Schulabschluss, die ein Studium oder eine Berufsausbildung beginnen;
- Familien, in denen mindestens ein Elternteil einer regulären Beschäftigung nachgeht.
Die polnische Regierung möchte damit die Integration von Ukrainern in die Gesellschaft fördern und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit stärken.
Der polnische Sozialversicherungsdienst (ZUS) hat ein neues Kontrollsystem für Empfänger der Leistung „800+“ angekündigt. Lesen Sie hier, wer von den Kontrollen betroffen ist und welche neuen Regeln für Ausländer gelten.
Ende 2025 wird Polen weiterhin eines der wichtigsten Aufnahmeländer für Ukrainer sein, doch die Bedingungen für Aufenthalt und Unterstützung ändern sich schrittweise. Den neuen Richtlinien zufolge wird die Unterstützung gezielt an diejenigen vergeben, die sie wirklich benötigen. Gleichzeitig werden andere motiviert, sich in die Gesellschaft zu integrieren, zu studieren, zu arbeiten und sich in der neuen Realität ein eigenes Leben aufzubauen.
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Zur Erinnerung: Die Zahl der offenen Stellen in Polen sinkt, obwohl die Nachfrage nach Arbeitskräften in Industrie und Baugewerbe weiterhin hoch ist. Immer mehr Arbeitsplätze werden von Ausländern, insbesondere Ukrainern, besetzt, die eine Schlüsselrolle für die Wirtschaft des Landes spielen. Wir haben Ihnen bereits mitgeteilt, in welchen Sektoren der größte Personalmangel im Jahr 2025 zu erwarten ist.
Foto: Getty Images
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