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30 Dez. 2025

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Aufschub aufgrund von Behinderung: welche Gruppen nicht mobilisiert werden und ob es möglich ist, ins Ausland zu reisen

Krieg
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Ukraine
Aufschub aufgrund von Behinderung: welche Gruppen nicht mobilisiert werden und ob es möglich ist, ins Ausland zu reisen

Besondere Regeln für Menschen mit Behinderungen gelten während der Mobilisierung weiterhin in der Ukraine, und viele verstehen immer noch nicht, ob sie garantierten Schutz und das Recht auf Reisen ins Ausland bieten. Erfahren Sie, welche Rechte Menschen mit Behinderungen und ihre Begleiter haben

Rechtsberatung für Ukrainer
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Die Frage der Mobilisierung von Menschen mit Behinderungen in der Ukraine bleibt eines der sensibelsten und wichtigsten Themen. Männer im wehrpflichtigen Alter möchten wissen, ob eine Behinderung Anspruch auf Aufschub gibt, wie die Dokumente richtig auszufüllen sind und ob eine Ausreise ins Ausland erlaubt ist.


Wer mit einer Behinderung wird nicht mobilisiert


Gemäß Art. 23 des Gesetzes der Ukraine „Über die Mobilisierungsvorbereitung und Mobilisierung” sind Bürger, die offiziell als Menschen mit Behinderung anerkannt sind, während der Mobilisierung vom Wehrdienst befreit.


Wichtig: Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Behinderungsgruppen hinsichtlich des Anspruchs auf Aufschub. Das heißt, jede Person mit einem offiziellen Behindertenstatus (Gruppe I, II oder III) hat das Recht auf einen Aufschub der Mobilisierung.


Dabei können solche Bürger freiwillig auf Vertragsbasis dienen, wenn sie dies wünschen. Eine Mobilisierung ist jedoch möglich, wenn eine Person eine Behinderung hat, aber keinen Aufschub in der vorgeschriebenen Weise beantragt hat.


Wie beantragt man eine Zurückstellung aufgrund einer Behinderung?


Früher musste man sich persönlich an das TSK (Militärkommissariat) wenden. Jetzt ist das Verfahren vereinfacht worden.


Eine Zurückstellung kann beantragt werden:


▪️ über das ZNAS;

▪️ über die App „Reserve+”.


Dazu sind Dokumente einzureichen, die die Behinderung bestätigen, zum Beispiel:


1. Bescheinigung zum Akt der MSYK;

2. Auszug aus dem Gutachten der Kommission zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit;

3. Ausweis einer Person mit Behinderung;

4. Rentenausweis mit Vermerk über die Behinderung;

5. Bescheinigung für die Gewährung von Vergünstigungen.


Dadurch kann die Stundung ohne persönlichen Besuch beim TSK beantragt werden.


Für welchen Zeitraum wird die Stundung gewährt?


Die Stundung wird für die gesamte Dauer des Präsidialdekrets über die Mobilmachung gewährt und automatisch verlängert, wenn die Behinderung weiterhin besteht.


Die Verlängerung erfolgt über die App „Reserve+“ – der Nutzer erhält eine Benachrichtigung, wenn die Gründe bestätigt werden.




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Ist es möglich, mit einer Behinderung ins Ausland zu reisen?


Ja. Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren mit einer Behinderung haben das Recht, ins Ausland zu reisen, wenn sie Folgendes nachweisen können:


▪️ Behinderung der Gruppe I;

▪️ Behinderung der Gruppe II;

▪️ Behinderung der Gruppe III.


Das heißt, jeder Behinderungsstatus berechtigt zum Grenzübertritt, sofern entsprechende Nachweise vorliegen.


Wer kann noch als Begleitperson ausreisen?


Das Recht auf Ausreise haben auch:


▪️ Ehepartner/Ehepartnerin einer Person mit einer Behinderung jeglicher Gruppe

▪️ Ein Elternteil oder beide Elternteile des Ehepartners/der Ehepartnerin mit einer Behinderung der Gruppe I–II

▪️ Personen, die eine Person mit einer Behinderung der Gruppe I–II dauerhaft pflegen

▪️ Eltern, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, die ein behindertes Kind unter 18 Jahren großziehen

▪️ Eltern, die ein volljähriges behindertes Kind der Gruppe I–II versorgen

▪️ Betreuer von Menschen mit Behinderung


Zur Erinnerung! Im Jahr 2026 werden in der Ukraine wichtige Änderungen im Bereich des Militärdienstes und der sozialen Unterstützung von Verteidigern erwartet. Es geht um neue Ansätze für Verträge, die Erhöhung finanzieller Garantien und die Ausweitung von Hilfsprogrammen für Soldaten, Veteranen und ihre Familien. Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Entscheidungen, die der Staat umsetzen will.


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