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31 Jul. 2025

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Die EU führt das EES (Einreise-\/Ausreise-System) ein: neue Regeln für die Einreise und Ausreise nach Europa im Jahr 2025

Regeln für die Einreise
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Reisen
Die EU führt das EES (Einreise-\/Ausreise-System) ein: neue Regeln für die Einreise und Ausreise nach Europa im Jahr 2025

Das Europäische Parlament hat endlich die schrittweise Einführung des EES-Kontrollsystems an den Außengrenzen der EU genehmigt. Erfahren Sie, wie sich die Grenzübergänge für Ukrainer ändern werden und wann die neuen Regeln in Kraft treten werden

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Am Dienstag, dem 7. Juli, hat das Europäische Parlament endlich die Einführung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) beschlossen, das schrittweise die übliche Abstempelung von Reisepässen für Drittstaatsangehörige, darunter auch Ukrainer, die visumfrei oder mit einem Kurzzeitvisum einreisen, ersetzen wird.


Was ist das EES-System und warum wird es eingeführt?


Das EES ist eine zentralisierte Datenbank, in der Informationen über alle Überschreitungen der Außengrenzen des Schengen-Raums registriert und gespeichert werden. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU werden biometrische Daten von Reisenden zentral gespeichert. Dazu gehören:


● ein Lichtbild,

● Fingerabdrücke,

● Name und Art des Reisedokuments,

● Zeitpunkt und Ort der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU.


Ziel ist es, die Sicherheit zu verbessern, die Einhaltung der Aufenthaltsvorschriften zu überwachen und die Grenzkontrollverfahren zu vereinfachen. Der neue Ansatz soll die Zahl der Verstöße gegen Aufenthaltsfristen verringern und den Ländern den Datenaustausch in Echtzeit ermöglichen.


Wie wird sich die Einreise in die EU für Ukrainer ändern?


Sobald das EES voll funktionsfähig ist, werden keine physischen Stempel mehr in Reisepässen angebracht. Alle Daten werden automatisch in einer Datenbank gespeichert. Dies gilt für Drittstaatsangehörige, d. h. Ukrainer, die ohne Visum oder mit einem Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in die EU reisen.


Die Erfassung biometrischer Daten wird für alle Personen sowohl bei der Einreise in den Schengen-Raum als auch bei der Ausreise obligatorisch sein. Für ukrainische Touristen bedeutet dies, dass die Grenzabfertigung digitalisiert und kontrollierter wird. Dies ist besonders wichtig für diejenigen, die häufig mit dem Auto reisen, da das System die Aufenthaltsdauer erfasst und Verstöße automatisch erkennt.


Zur Erinnerung: Wer mit dem Auto ins Ausland reisen möchte, sollte vorab eine Grüne Karte für sein Fahrzeug beantragen, da diese für die Einreise in die EU vorgeschrieben ist. Dies kann schnell, bequem und unkompliziert online auf der Website Visit Ukraine erledigt werden.






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Schrittweise Einführung des EES (Einreise-/Ausreisesystem): Wie wird es funktionieren?


Das System wird nicht in allen EU-Ländern gleichzeitig eingeführt. Der genehmigte Mechanismus sieht eine schrittweise Einführung des EES über einen Zeitraum von 180 Tagen ab dem Datum der Einführung vor. Durch diesen Ansatz werden eine Überlastung der Grenzkontrollsysteme und technische Ausfälle vermieden.


Der Plan sieht Folgendes vor:


● bis zum 30. Tag: 10 % aller Grenzübertritte müssen im EES registriert sein;

● bis zum 90. Tag: 35 %;

● bis zum 170. Tag: 100 % der Grenzübertritte.


Interessanterweise können die EU-Mitgliedstaaten freiwillig beschließen, das System vor Ablauf der für sie festgelegten Frist einzuführen. Sollten während der Einführung technische Schwierigkeiten oder erhebliche Verzögerungen auftreten, kann die Einführung des EES vorübergehend ausgesetzt werden.


Wann treten die neuen EU-Einreisebestimmungen in Kraft?


Am 30. Juli gab die Europäische Kommission bekannt, dass das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ab dem 12. Oktober 2025 schrittweise in Betrieb genommen wird. Die Umsetzung in den EU-Ländern und den assoziierten Schengen-Ländern wird über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen.


Das EES wird Informationen über Drittstaatsangehörige, die die Grenze überschreiten, in elektronischer Form speichern. Nach Ablauf der Übergangsphase wird das System an allen Grenzübergangsstellen vollständig eingeführt sein.


Wie bereitet man sich auf Änderungen der EU-Einreisebestimmungen vor?


Ukrainische Staatsbürger sollten sich im Voraus mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um Missverständnisse an der Grenze zu vermeiden. Wenn Sie eine kurze Reise planen, sollten Sie Folgendes mit sich führen:


● einen biometrischen Reisepass (oder einen normalen Reisepass + Visum);

● eine Reiseversicherung (für viele Schengen-Länder obligatorisch);

● einen Nachweis über den Zweck Ihrer Reise (Hotelreservierung, Rückfahrttickets usw.) und Ihre finanziellen Mittel.


Antworten auf die Fragen „Wie lange muss ein Reisepass für Auslandsreisen gültig sein?“ und „Wie viel Geld benötige ich für die Einreise in EU-Länder?“ finden Sie in unseren früheren Artikeln.


Um Zeit bei der Suche nach einzelnen Dienstleistungen zu sparen, nutzen Sie das Portal Visit Ukraine – hier können Sie mit nur einem Klick eine Versicherung abschließen, eine Green Card beantragen, einen Migrationsanwalt konsultieren oder sich über die aktuellen Einreisebestimmungen für die EU informieren.


Zur Erinnerung! Jeden Tag reisen Dutzende Ukrainerinnen und Ukrainer unterschiedlichen Geschlechts und Alters ins Ausland. Lesen Sie die aktuellen Grenzübertrittsbestimmungen für 2025 und planen Sie Ihre Reise im Voraus.


Foto: Unsplash


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Häufig
gestellte Fragen
Was ist das EES-System und wie wirkt es sich auf Ukrainer aus, die in die EU einreisen?
Das EES (Einreise-/Ausreisesystem) ist eine elektronische Datenbank, in der automatisch jeder Grenzübertritt von Drittstaatsangehörigen, einschließlich Ukrainern, an den Außengrenzen der EU erfasst wird. Es ersetzt Passstempel durch biometrische Daten – Gesichtsbilder und Fingerabdrücke sowie Datum und Ort der Einreise/Ausreise. Dadurch wird verhindert, dass Personen ihre zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten.
Wann wird das EES-System an den EU-Grenzen in Betrieb genommen?
Müssen Ukrainer bei der Einreise in die EU biometrische Daten vorlegen?
Sind nach der Einführung des EES zusätzliche Dokumente für die Grenzüberquerung erforderlich?

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