Was tun im Falle eines Unfalls in Deutschland? Schritt-für-Schritt-Algorithmus für Fahrer
- Was Sie für das Autofahren in Deutschland mitbringen müssen
- Was ist bei einem Unfall in Deutschland zu tun: ein Algorithmus von Maßnahmen
- Was ist zu tun, wenn Sie in Deutschland ein geparktes Auto anfahren?
- Was ist nach einem Unfall in Deutschland zu tun: Kontaktaufnahme mit der Versicherung und Schadenersatz
Deutschland gehört zu den Ländern mit minimalem Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, aber leider ist niemand vor einem Verkehrsunfall gefeit. Erfahren Sie, wie Sie sich im Falle eines Unfalls auf deutschen Straßen verhalten sollten und was Sie nach einem Unfall tun können, um Schäden zu kompensieren
Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer hat in Deutschland Priorität. Deshalb gibt es hier ein strenges System von Strafen und Bußgeldern für die Nichteinhaltung von Verkehrsregeln. Und obwohl Deutschland eines der Länder mit dem geringsten Unfallrisiko ist, kann diese Situation jeden treffen. Deshalb erklären wir Ihnen heute, was bei einem Verkehrsunfall in Deutschland zu tun ist und wie Sie vorgehen müssen, um eine Entschädigung für Schäden an Ihrem Auto zu erhalten.
Lesen Sie hier mehr über Umweltzonen und Mautstraßen in Deutschland.
Was Sie für das Autofahren in Deutschland mitbringen müssen
Vergewissern Sie sich zuallererst, dass Sie alles haben, was Sie zum sicheren Fahren auf deutschen Straßen brauchen:
– Original-Führerschein
– technischer Reisepass für das Auto;
– Versicherungspolice der Grünen Karte (für Autos mit ausländischer (nicht-deutscher) Zulassung);
– eine Kopie des Kfz-Versicherungsvertrags;
– Europäisches Notfallprotokoll;
– Telefonnummern für Notrufe an spezielle Dienste und die Versicherungsgesellschaft;
– Warnwesten für Fahrer und Beifahrer, ein Warndreieck zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer;
– einen kompletten Erste-Hilfe-Kasten und einen Feuerlöscher.
Was ist bei einem Unfall in Deutschland zu tun: ein Algorithmus von Maßnahmen
Verlassen Sie unter keinen Umständen die Unfallstelle! Nach § 142 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) gilt das Verlassen des Unfallortes (auch wenn Sie auf einem Parkplatz ein Auto anfahren) als Fahrerflucht und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, sollten Sie zunächst die folgenden vier Schritte unternehmen:
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinkanlage benutzen, Warnwesten anlegen, Warndreieck aufstellen). Wenn das Auto keine Gefahr für andere Fahrzeuge darstellt, brauchen Sie es nicht vom Unfallort zu entfernen.
2. Prüfen Sie die Folgen und das Ausmaß des Unfalls, rufen Sie die notwendigen Dienste an (Polizei - Nummer 110 und Krankenwagen - Nummer 112). Das europäische Protokoll (Unfallbericht) wird mit Zustimmung der Unfallbeteiligten und nur bei geringen Schäden und ohne Unfallopfer ausgefüllt.
3. Suchen Sie nach Opfern und leisten Sie gegebenenfalls erste Hilfe.
4. Benachrichtigen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über den Unfall.
Es ist wichtig, die Folgen des Unfalls auf einem Foto oder Video festzuhalten und mit den anderen Unfallbeteiligten Kontaktinformationen auszutauschen. Wenn möglich, sollten Sie die Kontaktdaten der Unfallzeugen sammeln.
Erkundigen Sie sich nach der Aufnahme des Unfallhergangs (mit Hilfe des europäischen Protokolls oder der Polizei), ob Ihr Auto weiterfahren kann, und wenn nicht, ob es geparkt bleiben darf. Wenn das Auto nicht mehr fährt und Sie es nicht auf der Straße stehen lassen können, müssen Sie einen Abschleppwagen rufen.
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Was ist zu tun, wenn Sie in Deutschland ein geparktes Auto anfahren?
Wenn Sie ein fremdes Auto angefahren haben, der Fahrer des anderen Fahrzeugs aber nicht am Unfallort war, müssen Sie anhalten und auf den Besitzer des beschädigten Autos warten. Wenn er oder sie nicht erscheint, müssen Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten und Informationen über Ihre Versicherung hinterlassen, bevor Sie weiterfahren.
Was ist nach einem Unfall in Deutschland zu tun: Kontaktaufnahme mit der Versicherung und Schadenersatz
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss den Schadenersatz für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs sowie die damit verbundenen Kosten (z. B. für den Abschleppdienst, die Beauftragung eines Sachverständigen usw.) erstatten. Handelt es sich bei dem Unfallverursacher um den Halter eines Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung, muss er die Angaben zu seiner Grüne-Karte-Versicherung vorlegen.
Daher müssen Sie nach einem Unfall gegebenenfalls einen Anwalt beauftragen, der den Fall für Sie übernimmt, und sich an einen Sachverständigen für Schadensgutachten wenden, um den Schaden zu berechnen.
Nach der Schadensfeststellung werden Ihnen mehrere Möglichkeiten angeboten:
1. die Reparatur des Fahrzeugs und die Wertminderung (d. h. die Minderung des Preises des Fahrzeugs, als ob es bereits einen Unfall gehabt hätte). Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine solche Entschädigung nicht immer angeboten wird und die Entscheidung von vielen Faktoren abhängt: Alter, Zustand, Kilometerstand des Fahrzeugs vor dem Unfall, usw.
2. Entschädigung für Schäden ohne Reparatur. Hierbei handelt es sich um den so genannten Wirtschaftlichen Totalschaden. Dieser Ansatz wird angewandt, wenn die Reparaturkosten die Kosten für das Auto selbst übersteigen.
3. Erstattung eines Teils der Reparaturkosten oder des Schadens. Diese Option ist möglich, wenn Sie eine Teilschuld an dem Unfall tragen.
Denken Sie daran! Um in Deutschland und 48 anderen Ländern der Welt mit einem Auto mit ukrainischer Zulassung frei fahren zu können, muss der Fahrer eine Grüne-Karte-Versicherung haben. Das Fehlen oder die Verspätung einer Versicherung wird nicht nur mit Bußgeldern geahndet, die mehrere Dutzend Mal höher sind als die Kosten der Versicherungspolice für ein Jahr, sondern auch mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs und der Ausweisung aus dem Land mit anschließendem Einreiseverbot. Auf unserer Website können Sie eine Versicherung für den erforderlichen Zeitraum abschließen. Lesen Sie hier mehr über die Höhe der Bußgelder in Europa für das Nichtvorhandensein einer Grünen Karte.
Nur zur Erinnerung! Ukrainer, die mit ihrem eigenen Auto nach Deutschland eingereist sind und sich länger als ein Jahr im Land aufhalten, müssen ihr Fahrzeug anmelden und einer Prüfung unterziehen. Über das vereinfachte TÜV-Prüfverfahren für Autos mit ukrainischer Zulassung, das die Besitzer von vielen bürokratischen Verfahren befreit, lesen Sie in unserem früheren Artikel.
Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie die neuesten Nachrichten und nützliche Materialien über die Ukraine und die Welt in der Rubrik Nachrichten.
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